Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

Sie haben eine Weile nichts von uns gehört – das liegt daran, dass wir momentan unsere ganze Aufmerksamkeit auf die Fertigstellung unserer Projekte legen. Nichtsdestotrotz möchten wir Ihnen vor dem Sommer noch eine Newsletter Ausgabe zukommen lassen und über die Neuigkeiten aus dem Programm berichten. Es hat sich Einiges getan.

In der Rubrik „Wir kommen voran“ erklären wir, wie die vielen tausenden Leistungen, die digitalisiert werden sollen, priorisiert werden. Die Priorisierung war ein aufwändiger, beteiligungsorientierter Prozess, der uns dabei hilft, zielgerichtet zu arbeiten. Als Beispiel dafür stellen wir Ihnen das wichtige und große Leistungsbündel „Sachverständigennachweis“ vor.

Außerdem stellen wir unseren wichtigen Partner, das Datenverarbeitungszentrum M-V, vor und hören von Stefan Liedholz, OZG-Programmmanager auf technischer Seite im DVZ, was für ihn die Arbeit im OZG-Programm ausmacht. Im FAQ können Sie sich wie immer zu Themen aus der OZG-Welt informieren.

Über Ihr Interesse an diesem Newsletter und den aktuellen Entwicklungen in der digitalen Verwaltung freue ich mich sehr. Leiten Sie diese Ausgabe gerne auch an weitere Interessierte weiter. Außerdem freue ich mich über Feedback und Rückfragen.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen und eine schöne Sommerzeit. Wir melden uns im Herbst mit der nächsten Newsletter Ausgabe.

Über Ihr Interesse an diesem Newsletter und den aktuellen Entwicklungen in der digitalen Verwaltung freue ich mich sehr. Leiten Sie diese Ausgabe gerne auch an weitere Interessierte weiter.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Herzliche Grüße
Ihr


Hauke Rickertsen
OZG-Programm-Manager
Mecklenburg-Vorpommern


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Was macht eigentlich …


der OZG-Programmmanager für das DVZ M-V Stefan Liedholz?

Meine Aufgaben und Themenfeld

Die Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (DVZ) übernimmt gemeinsam mit dem Innenministerium die Verantwortung für die Umsetzung des OZG (Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen) in Mecklenburg-Vorpommern. Als OZG-Programmmanager für das DVZ stelle ich das Pendant zu Hauke Rickertsen als OZG-Programmamanager auf fachlicher Seite im Innenministerium dar und verantworte dabei die technischen Aspekte sowie die Sicherstellung des erforderlichen Personals.

Gleichzeitig leite ich die Umsetzung des Themenfeldes „Bauen und Wohnen“, das wir als IT-Dienstleister verantworten, aus dem DVZ in enger Abstimmung mit dem Innenministerium M-V. Im Themenfeld verantworte ich die Budget- und Ressourcenplanung und steuere die Umsetzung der Leistungen. Insgesamt koordiniere ich somit in meiner Funktion ein breites Spektrum an Aufgaben und Anforderungen und bin beratend für unseren Kunden, das Innenministerium, tätig. Gemeinsam mit meinem Team erarbeite ich Prozesse und Strukturen rund um eine schnelle und sichere Umsetzung der zu digitalisierenden Verwaltungsdienstleistungen.

An diesen Projekten arbeite ich gerade

Das dynamische Großprojekt stellt den Kunden (das Innenministerium), mein Team und mich selbst immer wieder vor Herausforderungen. Meine Aufgabe ist es, Risiken zu antizipieren und ihnen entgegenzuwirken. Derzeit liegt mein Fokus auf der Koordinierung und Systematisierung jeglicher technischen Prozesse im Hintergrund sowie auf der transparenten Kommunikation in Richtung der Stakeholderinnen und Stakeholder. Eine umfassende Risikobetrachtung und Unterstützung von Expertinnen und Experten in den unterschiedlichen Teams ist hierbei das A und O.

In enger Zusammenarbeit mit dem Innenministerium erarbeite ich derzeit zudem Finanzierungsmodelle für den grundlegenden Betrieb des EfA-Service „Digitaler Bauantrag“, der von insgesamt zehn Bundesländern genutzt wird. Das DVZ bringt hier hochmoderne Container-Technologie zum Einsatz, mit der das Land M-V flexibel auf die steigende Anzahl von mitnutzenden Unteren Bauaufsichtsbehörden reagieren kann.

Das macht mir an meiner Rolle am meisten Spaß

Die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Menschen in unterschiedlichen Funktionen bereitet mir täglich aufs Neue Freude. Es macht mir Spaß, diese Menschen zusammenzubringen und gemeinsam an Lösungen zu entwickeln. Außerdem erarbeite ich gerne Strukturen, um den immer wieder neuen Herausforderungen im Programm zu begegnen.

Das ist aktuell die größte Herausforderung

Im Juni 2024 wird das OZG-Programm in Mecklenburg-Vorpommern offiziell enden. Danach wird die Umsetzung der Leistungen sowie der Betrieb in die Linie übergeben. Um dies gut vorzubereiten, ist eine umfassende und vorausschauende Planung der Übergangsphase in den Regelbetrieb essenziell. Diverse Themen wie beispielsweise Vertrags- und Finanzierungsmodelle müssen mit unterschiedlichen Interessensgruppen verhandelt werden.

Durch sich immer wieder ändernde Rahmenbedingungen in Politik und Verwaltung entstehen regelmäßig neue Abstimmungsbedarfe und Dynamiken, auf die wir reagieren müssen. Mein Team und ich stehen hierbei mit größtem Engagement bereit.  


Stefan Liedholz

OZG-Programmmanager für das Datenverasrbeitungs-zentrum Mecklenburg-Vorpommern (DVZ M-V)

Lübecker Straße 283
19059 Schwerin
E-Mail: s.liedholz@dvz-mv.de


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Wir kommen voran




Digitalisierung ist Teamsport

Fachliche Expertise schnell und einfach online anerkennen lassen!

In den OZG-Leistungsbündeln „Bestellung und Anerkennung von Sachverständigen“ und „Sachkundenachweis“ geht es weiter voran: Während in der ersten Hälfte dieses Jahres bereits sieben Teilleistungen online verfügbar gestellt wurden, warten weitere acht auf die fachliche Freigabe und somit auf ihre Weiterentwicklung und Fertigstellung. Neun stehen kurz vor dem Go-Live. Insgesamt werden im Themenfeld „Unternehmensführung und -entwicklung“
24 Verwaltungsdienstleistungen zur fachlichen Prüfung von potenziellen Sachverständigen und dem Sachkundenachweis entwickelt.

Zu den wichtigsten Aufgaben öffentlich bestellter Sachverständigen, gehören die Begutachtung von Waren, Leistungen und Preisen von Handwerkerinnen und Handwerkern. Sie sollen für eine sachlich fundierte Beurteilung handwerklicher Arbeiten, Produkte und Dienstleistungen und der dafür geforderten Preise sorgen.

Einen Anspruch auf öffentliche Bestellung und Vereidigung haben Bewerberinnen und Bewerber allerdings nur, wenn die besonderen Fachkenntnisse, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit überprüft wurden. So wird die in der Sachverständigenordnung aufgestellten Voraussetzungen, insbesondere die persönliche Eignung und den Nachweis der besonderen Sachkunde, erfüllt und durch die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie Handwerkskammern (HWK) bestätigt. Daher wird neben der Antragsreihe „Bestellung und Anerkennung von Sachverständigen“, auch die OZG-Leistung „Sachkundenachweis“ entwickelt.

Auf Grund der häufigen Nutzung und zentralen Bedeutung der Bestellung und Anerkennung von fachkundigen Prüferinnen und Prüfern, sind die Verwaltungsdienstleistungen mit der höchsten Priorität, SDG-2, zur Umsetzung eingestuft. Perspektivisch soll der gesamte Prozess durch die Onlineverfügbarkeit die bisherige Kommunikation per Telefon oder E-Mail mit den zuständigen Kammern abgelöst und standardisiert werden.


Sie wollen mehr über das Projekt im Themenfeld Unternehmenführung- und entwicklung erfahren?

Kontaktieren Sie gerne unseren Kollegen:

Frau Susanne Stamer
OZG-Koordinatorin für das Ministerium fürWirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
E-Mail: s.stamer@wm.mv-regierung.de















Neues aus der OZG-Welt

Das OZG-Änderungsgesetz: Ein neues Paket für die digitale Verwaltung!

Die Bundesregierung hat am 24. Mai 2023 im Kabinett ein wegweisendes Maßnahmenpaket für die digitale Verwaltung verabschiedet. Bundesinnenministerin Nancy Faeser präsentierte den Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0), der die Grundlage für eine fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung sowie die Voraussetzungen für benutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren schafft. Zudem definiert der Gesetzentwurf den rechtlichen Rahmen für den weiteren Ausbau der Verwaltungsdigitalisierung. Ein politisches Eckpunktepapier begleitet den Gesetzentwurf.

Hierin wird deutlich, dass nach Ablauf der gesetzlichen Frist seit 2017 sind erste Erfoge sichtbar wurden. So bietet der Bund mittlerweile 97 von 115 OZG-Leistungen digital an. Zudem betreibt er betreibt ein zentrales Verwaltungsportal für die Entwicklung und Bereitstellung von Leistungen (Bundesportal) sowie ein Nutzerinnen- und Nutzerkonto für die Registrierung, Identifizierung und Bescheid-Zustellung (BundID). Das Bundesportal wurde - wie vom Gesetz gefordert - mit den zentralen Länderportalen zu einem Portalverbund verknüpft. Die definierten Umsetzungspflichten des Onlinezugangsgesetztes aus 2017 sind weitestgehend erfüllt worden. 

Die nun beschlossenen, neuen Eckpunkte für eine moderne und zukunftsorientierte Verwaltung beinhalten wichtige strategische Entscheidungen für die kommenden Jahre. Eine verstärkte Priorisierung und Standardisierung, die enge Einbindung der Kommunen sowie die enge Verknüpfung des OZG mit Großprojekten wie der Registermodernisierung und der Einführung digitaler Identitäten stehen im Mittelpunkt.

Diese Maßnahmen des Maßnahmenpaketes kommen Bürgerinnen und Bürgern direkt zugute:

  1. Zentrales Bürgerinnen - und Bürgerkonto: Das digitale Nutzerkonto BundID ermöglicht deutschlandweit Identifikation und Antragsstellung. Bürgerinnen und Bürger können über ein digitales Postfach mit Ämtern kommunizieren und Bescheide empfangen
  2. Ende der "Zettelwirtschaft": Das Once-Only-Prinzip erlaubt den elektronischen Abruf von Nachweisen, z.B. Geburtsurkunden, bei Zustimmung der Antragstellenden von den zuständigen Behörden und Registern.
  3. Abschaffung der Schriftform: Alle Leistungen können nun rechtssicher und einheitlich mit der Onlineausweisfunktion des Personalausweises digital beantragt werden, ohne händische Unterschrift.
  4. Beratung über die Behördenrufnummer 115: Die 115 bietet künftig auch Beratung für staatliche Onlinedienste an, während datenschutzrechtliche Grundlagen für die Übermittlung personenbezogener Daten geschaffen werden.
  5. Flächendeckende digitale Anträge: Fokus von Bund, Ländern und Kommunen liegt auf der medienbruchfreien Digitalisierung von 15 wichtigen Verwaltungsleistungen bis 2024.

So sollen in 2024 die vom Bund priorisierten 15 OZG-Leistungen mit besonderer Priorität umgesetzt und vollständig digitalisiert ("Ende-zu-Ende") sein.

Mit der Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes und dem politischen Begleitpapier folgt die Bundesregierung dem im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziel zur Modernisierung der deutschen Verwaltung. 

Sie wollen mehr über das OZG 2.0 erfahren?









Gut zu wissen!

Priorisierungen von OZG-Leistungen 

Im Rahmen des OZG sollen viele tausende Verwaltungsleistungen digitalisiert werden. Dies ist eine Mammutaufgabe, die so schnell nicht umgesetzt werden kann. Aus diesem Grund hat sich das Programmmanagement im OZG-Programm MV in den letzten Wochen und Monaten mit einer Priorisierung der Leistungen beschäftigt, um zielgerichteter arbeiten zu können.

Zunächst gibt es die von der EU und vom Bund vorgegebenen Priorisierungen. Im Rahmen der SDG-Verordnung der EU wurden 21 relevante Leistungsbündel definiert. Diese SDG-relevanten Leistungen haben für uns die höchste Priorität.

Was genau SDG bedeutet und wie sich die Priorisierungen ergeben, können Sie in unserem FAQ nachlesen.

Als zweite Priorität setzen wir die 15 so genannten „Fokusleistungen“ um, die der Bund Anfang 2023 definiert hat. Hierzu gehören beispielsweise Elterngeld, Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss, aber auch die Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung, die das Land MV bereitstellt.

Die Fokusleistungen sind im Wesentlichen ausgewählte Leistungen aus dem so genannten „OZG-Booster“ gemäß IT-Planungsrat-Beschluss „Priorisierte EfA-Leistungen im föderalen Programm“ vom Mai 2022, der dritten Priorisierungsdimension. Zum OZG-Booster gehören 35 vom IT-Planungsrat beschlossene OZG-Leistungen, die von den Ländern priorisiert ausgerollt werden sollen. Fokusleistungen und OZG-Booster wurden nach dem Digitalisierungspotential (u.a. Fallzahlen) und der politischen Relevanz ausgewählt.

Wir verlassen uns jedoch nicht nur auf die Priorisierung der EU und des Bundes. In den letzten Monaten und Wochen haben wir sogenannte „Portfoliogespräche“ geführt, in denen wir die Einschätzungen der Ressorts in MV eingeholt haben. Hier haben wir OZG-Leistungen identifiziert, die bisher nicht priorisiert wurden, die nach Einschätzung der Ressorts jedoch eine hohe Bedeutung für MV haben. Auch diese Leistungen sollen im Rahmen des OZG-Programms MV umgesetzt werden.

Zu guter Letzt kommt eine Priorisierung der Gemeinden und Landkreise hinzu, die über Gremien des Landkreistages M-V und des kommunalen Zweckverbandes eGo M-V erfolgt.. Auch hier ist es uns wichtig, die Realität der Vollzugsebene einzubeziehen und dieser die Chance zu geben, wichtige Leistungen in den Fokus des Programms zu rücken.

Bestimmte OZG-Leistungen werden in mehr als einer Priorisierungsdimension erfasst und sind somit besonders wichtig.

Diese Priorisierung bedeutet jedoch nicht, dass nicht priorisierte Leistungen niemals digitalisiert werden. Es geht nur um eine sinnvolle Abarbeitungsreihenfolge, die sich am höchstmöglichen Nutzen für Bürger:innen, Unternehmen und Verwaltung orientiert.  Das OZG-Programm M-V ist endlich. Die Digitalisierung wird nun zur Regelaufgabe.









Veranstaltungen




Der digitale Staat - „Zukunftskongress Staat & Verwaltung“ 

"Neue Wege gehen und routinierte Pfade verlassen":

Unter diesem Motto fand der Zukunftskongress "Staat & Verwaltung" in diesem Jahr vom 19. bis 21. Juni  unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums des Innern im Westhafen Event & Convention Center (WECC) statt.

Die Großveranstaltung besuchten dabei rund 2000 Führungskräfte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Insgesamt lockte sie über 120 Ausstellerinnen und Aussteller. Die Idee war es eine Plattform zu schaffen, die Expertinnen und Experten, Praktikerinnen und Praktiker mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Politik zusammenbringt. Gemeinsam wurden innovative Lösungen diskutiert, die den Anforderungen einer sich stetig wandelnden Gesellschaft gerecht werden sollen.

Durch den offenen Austausch und die Vernetzung sollten wegweisende Konzepte entwickelt und umgesetzt werden, um die Verwaltung effizienter, transparenter und bürgernäher zu gestalten. Spannende Einblicke konnten dabei in unterschiedlichen Keynotes und Plenen, Fachkonferenzen, Zukunftsforen und weiteren Formaten gesammelt werden.

Die Landespolitik Mecklenburg-Vorpommern wurde durch Ina-Maria Ulbrich, Staatssekretärin im Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung, vertreten. Als CIO für das Bundesland nahm Frau Ulbrich zudem an der FITKO-Sprechstunde teil.








FIM-Onboarding im OZG-Kontext mit der FIM-Landesredaktion M-V


"FIM“ begegnet Ihnen im Alltag immer wieder – einige Begriffe und Anwendungsfälle sind Ihnen jedoch noch immer nicht ganz klar? Das geht nicht nur Ihnen so.

Um diese und weitere Fragen zu klären, laden wir Sie seitens der FIM-Landesredaktion zu unserem FIM-Onboarding ein. Im Rahmen der Kurzschulung geben wir Ihnen einen Überblick über FIM. Sie werden ein Verständnis davon bekommen, wie FIM und das OZG miteinander verknüpft sind, welche Schritte benötigt werden, um die Digitalisierung einer Leistung mit FIM anzustoßen, und wie FIM in M-V organisiert ist. Außerdem können Sie Fragen stellen und erhalten hilfreiche Informationsquellen und Ansprechpersonen.

Das Onboarding findet einmal im Monat statt - immer am 2. Donnerstag. Der Termin ist ein optionales Angebot für alle Interessierten – kommen Sie gern dazu, wann es Ihnen passt. Sie können die Einladung außerdem an Ihre Kolleg:innen oder weitere Interessierte weiterleiten.







Unsere Partnerinnen und Partner im OZG



Das Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern (DVZ M-V)

Die DVZ M-V GmbH mit Sitz in Schwerin und rund 650 engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist der zentrale IT-Dienstleister der Landesverwaltung.

Durch die stetige Anpassung des vorhandenen Know-hows an moderne Anforderungen und die enge Verbindung von Informationstechnologie mit Verwaltungswissen, hat das DVZ eine Vorreiterrolle in der digitalen Verwaltung eingenommen und ist ein etablierter Partner für die öffentliche Hand in Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus.

Wie unterstützt das DVZ M-V bei der Umsetzung des OZGs?

Der IT-Dienstleister setzt das Themenfeld „Bauen & Wohnen“ um, für das das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern als Themenfeldführer verantwortlich ist. Allein 24 zum Teil sehr umfassende OZG-Leistungen des Themenfeldes werden in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt, darunter wichtige Bereiche wie "Bauvorbescheid und Baugenehmigung" oder „Städtebauförderung“.

Ein herausragendes Leuchtturmprojekt in diesem Bereich ist der „Digitale Bauantrag“, für den das Land 2022 als „Bestes OZG- oder Registermodernisierungsprojekt“ im bundesweiten E-Government-Wettbewerb ausgezeichnet wurde. Schon jetzt wird der Digitale Bauantrag von den meisten Unteren Bauaufsichtsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern und inzwischen auch von neun anderen Bundesländern im Rahmen des EfA-Prinzips genutzt.

Die DVZ M-V GmbH betreibt außerdem das MV-Serviceportal, die zentrale Plattform für Verwaltungsleistungen in Mecklenburg-Vorpommern. Hier haben alle Behörden in M-V die Möglichkeit, ihre Leistungen für Bürgerinnen und Bürger online anzubieten und von modernen Funktionen wie dem MV-Nutzerkonto, der Such- und Bezahlfunktion, der komfortablen und medienbruchfreien Anmeldung, der Möglichkeit zur digitalen Unterschrift sowie den benutzerfreundlichen Antragsformularen zu profitieren.

An welchen Projekten arbeitet das DVZ M-V gerade?

Der IT-Provider ist derzeit in etwa 70 Projekten involviert, die verschiedene Leistungen aus dem Themenfeld Bauen und Wohnen sowie dem OZG-Programm des Innenministeriums umfassen. Im Themenfeld Bauen und Wohnen findet die strategische Planung der Projekte sowie vielfach auch die technische Umsetzung durch die DVZ M-V GmbH statt.

Die Koordinierung und Abstimmung mit den Fachexpertinnen und Fachexperten erfolgt durch das Referat 240 im Innenministerium. DVZ-Expertinnen und Experten unterstützen hier beratend. Durch diese enge Zusammenarbeit werden die Projekte auf solider fachlicher Grundlage umgesetzt.

Vor welchen Herausforderungn steht das DVZ M-V zur Zeit?

Die Komplexität und Größe des OZG-Programms stellen eine neue Herausforderung dar und erfordern einen Kulturwandel, auch im DVZ selbst. Die herkömmliche Arbeitsweise muss sich an die neuen Anforderungen anpassen. Statt einer Aufteilung in separate Abteilungen verfolgt die IT-Firma nun einen Querschnittsansatz, bei dem verschiedene Aufgabenbereiche miteinander verknüpft werden (Matrixstruktur).

Hierdurch verändert sich die Zusammenarbeit grundlegend. Es wird vermehrt auf agile Methoden gesetzt, um den Anforderungen des komplexen Projekts gerecht zu werden. Da das agile Arbeiten in der Verwaltung aufgrund ihrer besonderen Strukturen und Prozesse nur bedingt möglich ist, bedarf es etwas Flexibilität, um die Verwaltungsnähe zu berücksichtigen und dennoch von den Vorteilen agiler Methoden zu profitieren.


Sie wollen mehr über das Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern erfahren?

Kontaktieren Sie gerne unsere Kolleginnen und Kollegen:

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Lübecker Str. 283
19059 Schwerin
Tel: 0385 4800-565
E-Mail: servicedesk@dvz-mv.de
www.dvz-mv.de



FAQ - Platz für Ihre Fragen!

Was bedeutet "SDG"?

Im Jahr 2018 haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG) verabschiedet. Das SDG hat zum Ziel, ein einheitliches digitales Zugangstor zur Verwaltung in der EU zu schaffen. Die entsprechende EU-Verordnung benennt 88 Bereiche, die für eine reibungslose Teilhabe von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen am europäischen Binnenmarkt relevant sind.Dazu gehören u. a. Themen wie „Arbeit und Ruhestand innerhalb der Union“; „Verbraucherrechte“ und „Gründung, Führung und Schließung eines Unternehmens“. In Deutschland wurden 21 Leistungsbündel als SDG-relevant definiert und haben somit in der OZG-Umsetzung die höchste Priorität.

Um die Einheitlichkeit in der EU zu erreichen und so die Benutzerfreundlichkeit zu fördern, sollen alle Leistungen der öffentlichen Verwaltung über das „Your Europe“-Portal zugänglich sein.

Wieso werden die Leistungen nicht zentral für ganz Deutschland digitalisiert?

Das föderale System ist ein integraler Bestandteil der Verfassung Deutschlands. Die Verwaltungsdigitalisierung in diesem förderalen System ist eine komplexe Aufgabe, da die Zuständigkeiten und IT-Infrastrukturen variieren. Um eine bundesweite digitale Verwaltung zu ermöglichen, ist intensive Koordination nötig. Durch ein arbeitsteiliges Vorgehen und die Einteilung in von den Ländern umzusetzenden Themenfelder, wie es das OZG vorsieht, kann eine schrittweise Umsetzung erfolgen.

Jedes der 14 Themenfelder wird von den zuständigen Bundesländern als Themenfelderführer auf den verschiedenen Ebenen bearbeitet, wodurch eine Aufteilung der Verantwortlichkeiten stattfindet. Dieser Prozess erfordert jedoch eine kontinuierliche Abstimmung, um sicherzustellen, dass die Standards und Anforderungen auf Bundes-, Landes-, sowie kommunaler Ebene eingehalten werden.

Wie werden die Bürger:innen bei der Digitalisierung beteiligt?

Die oberste Priorität bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ist die Nutzer:innenorientierung. Denn eine digitale Lösung wird nur dann genutzt, wenn die Menschen gut damit zurechtkommen und der Onlineantrag einen echten Mehrwert bietet. Deshalb werden Bürger:innen und Unternehmen von Anfang an in Digitalisierungslaboren in den Prozess miteinbezogen, um die Grundlagen für die anwender:innenfreundliche Leistungsdigitalisierung zu legen. Mit diesem Erfahrungsschatz und Feedback wird dann der Prototyp gebaut, welcher später als Vorlage für das Online-Verfahren dient.

Was ist ein Nutzer:innenkonto?

Nutzer:innenkonten ermöglichen die elektronische Identifizierung und Authentifizierung gegenüber Behörden und bieten unterschiedliche Funktionen an:

1) Nutzerinnen und Nutzer geben persönliche Daten ein und speichern sie im Konto.

2) Daten können als Identifizierungsmittel (z.B. Online-Ausweis) direkt im Konto hinterlegen werden.

3) Identitätsdaten können bei Anträgen aus dem Konto übernommen werden.

Nutzer:innenkonten werden einmalig angelegt und erleichtern somit den digitalen Antragsprozess und Behörden müssen keine eigene Identifizierung entwickeln. Die Konten bieten auch Postfächer für elektronische Nachrichten und Bescheide.


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Anbieter gemäss §5 Telemediengesetz,
§5 Rundfunkstaatsvertrag
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Stabsstelle der IT-Beauftragten der Landesregierung (S-CIO)

Arsenal am Pfaffenteich
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin

Tel.: 0385 588-12290
E-Mail: digitaleverwaltung@im.mv-regierung.de


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Stand: Juni 2023, Ausgabe 3/2023

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